Informationen zum Verleih
OrganisationDie Kreisbildstelle ist eine Einrichtung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Als Kostenträger stellt der Landkreis jährlich finanzielle Mittel für die Beschaffung von lehrplanbezogenen AV-Medien und für den Ankauf von AV-Geräten zur Verfügung.
Gebühren
Der Verleih von AV-Medien ist für alle staatlichen Schulen und für Institutionen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung kostenlos.
Sonst ist die Gebühr für das Entleihen in der Gebührenordnung geregelt.
Verleihfristen
Die Regelverleihzeit beträgt eine Woche, wobei eine Verlängerung aus einem dringenden Grund (z.B. Prüfung; DVDs und CD-ROMs ...) möglich ist.
Haftung
Der Entleiher haftet grundsätzlich für alle Schäden an entliehenen AV-Medien und AV-Geräten bzw. bei deren Verlust.
Rechtliche Hinweise
Die entliehenen Medien dürfen nur nichtgewerblich im Unterricht (nicht öffentliche Vorführung), in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung sowie zur privaten Sichtung eingesetzt werden.
Vervielfältigungen oder Kopien sind auch in Ausschnitten nach dem Urheberrecht nicht gestattet.
Technische Hinweise
Dabei ist zu beachten:
- gerissene Filme nicht selbst kleben,
- Schäden im Beiblatt eintragen oder direkt melden,
- Filme nicht extremen Temperaturen aussetzen,
- didaktisches Begleitmaterial vollständig zurückgeben,
- nur Tonkassetten, Videokassetten zurückspulen,
- Videokassetten und Tonkassetten nicht Magnetfeldern oder Hitze aussetzen,
- DVDs und CD-ROMs nicht durch Kratzen beschädigen.