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Informationen zum Verleih

Organisation

Die Kreisbildstelle ist eine Einrichtung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Als Kostenträger stellt der Landkreis jährlich finanzielle Mittel für die Beschaffung von lehrplanbezogenen AV-Medien und für den Ankauf von AV-Geräten zur Verfügung.


Gebühren

Der Verleih von AV-Medien ist für alle staatlichen Schulen und für Institutionen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung kostenlos.


Sonst ist die Gebühr für das Entleihen in der Gebührenordnung geregelt.

Verleihfristen

Die Regelverleihzeit beträgt eine Woche, wobei eine Verlängerung aus einem dringenden Grund (z.B. Prüfung; DVDs und CD-ROMs ...) möglich ist.


Haftung

Der Entleiher haftet grundsätzlich für alle Schäden an entliehenen AV-Medien und AV-Geräten bzw. bei deren Verlust.


Rechtliche Hinweise

Die entliehenen Medien dürfen nur nichtgewerblich im Unterricht (nicht öffentliche Vorführung), in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung sowie zur privaten Sichtung eingesetzt werden.


Vervielfältigungen oder Kopien sind auch in Ausschnitten nach dem Urheberrecht nicht gestattet.

Technische Hinweise
Dabei ist zu beachten:
  • gerissene Filme nicht selbst kleben,
  • Schäden im Beiblatt eintragen oder direkt melden,
  • Filme nicht extremen Temperaturen aussetzen,
  • didaktisches Begleitmaterial vollständig zurückgeben,
  • nur Tonkassetten, Videokassetten zurückspulen,
  • Videokassetten und Tonkassetten nicht Magnetfeldern oder Hitze aussetzen,
  • DVDs und CD-ROMs nicht durch Kratzen beschädigen.